Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.7 – R+V Österreich
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R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.7

Gerade bei Ein-Personen GmbHs, wo die Grenzen zwischen dem privaten und unternehmerischen Bereich oft fließend sind, stellt eine D&O-Versicherung eine wichtige Absicherung dar.

Irrtum Nr.7: “Ich bin ehrenamtlicher Vorstand in meinem Verein. Von mir kann keiner Schadenersatz fordern.”

Vereinshaftpflichtversicherungen decken neben Personen und Sachschäden nicht zwangsläufig auch echte Vermögensschäden Dritter oder des Vereins ab. Aber auch ein möglicher Deckungsschutz wäre mit einer D&O-Versicherung nicht vergleichbar. Weniger Ausschlüsse, in der Regel höhere Versicherungssummen und eine automatische Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche sprechen für die D&O-Versicherung. Der wichtigste Aspekt ist aber, dass dem betroffenen Vereinsvorstand der Anspruch auf Versicherungsschutz selbst zusteht – und nicht dem Verein.

Schadenbeispiel

Ein Schützenverein veranstaltet sein jährliches Sommerfest. Der Vorstandsvorsitzende soll sich um die behördliche Genehmigung und die Versicherung kümmern. Zwei Wochen vor dem Fest erkrankt er. Die anderen Vorstandsmitglieder gehen davon aus, dass bereits „alles geregelt ist“. Während des Festes verletzt sich das Kind einer Besucherin auf der Hüpfburg und stellt Schmerzensgeldansprüche gegen den Verein. Das Versicherungsbüro teilt dem Vorstand mit, dass ihr Vorsitzender es versäumt hat, für das öffentliche Event eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die behördliche Genehmigung für das Böllerschießen wurde ebenfalls nicht beantragt. Vor Gericht wird der Verein zu einer Zahlung von 8.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt. Die Krankenversicherung des Kindes fordert die Erstattung der Behandlungskosten in Höhe von 22.300 EUR. Daraufhin nimmt der Verein die Vorstandsmitglieder wegen dieser Summen sowie der Gerichts- und Anwaltskosten in Regress.

R+V Highlight

Kündigungsverzicht im Schadenfall

Einem Schadenfall folgen nicht selten weitere. Wo andere Versicherer aussteigen, bleibt R+V an der Seite des Kunden. Denn R+V verzichtet darauf, im Schadenfall zu kündigen.

Kontakt zu unserem Team: haftpflicht@ruv.at oder unter +43 1 810 5333 502.

Autor/in

S. Hartig

Juli 2024

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