R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.5
Rückwärtsdeckungen sind oft beschränkt, beispielsweise auf einen bestimmten Zeitraum vor Vertragsbeginn. Außerdem kann es Ausschlüsse geben, zum Beispiel für bekannte oder gemeldete Schäden. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem neuen Versicherer zu besprechen, um den Umfang der rückwirkenden Deckung zu klären.
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