Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.6 – R+V Österreich
  1. Management

R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.6

Auch nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen oder dem Eintritt in den Ruhestand kann eine D&O-Versicherung notwendig sein, da Ansprüche aus der Geschäftstätigkeit erst später geltend gemacht werden können.

Irrtum Nr.6: “Wenn ich aus der Firma ausscheide, bin ich sicher. Die D&O-Versicherung brauche ich nicht mehr.”

Das Ausscheiden aus einem Unternehmen schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen, die wegen Fehlentscheidungen während der Geschäftstätigkeit, entstehen können. Aufgrund der oft langen Verjährungsfristen bei Haftungsansprüchen bleibt das Risiko, für damalige Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen zu werden, über viele Jahre bestehen.

R+V Highlights

Unbegrenzte und unverfallbare Nachmeldefrist

Ihr Kunde beabsichtigt, mittel- oder langfristig das Unternehmen zu wechseln. Was aber passiert, wenn der ursprünglich bei R+V abgeschlossene D&O-Vertrag später aufgehoben wird? Ganz gleich, ob Ihr Kunde nach mehreren Jahren oder Jahrzehnten mit einem Haftpflichtanspruch konfrontiert wird: Die D&O-Versicherung von R+V bietet als einzige unbegrenzten Schutz für Ansprüche nach Vertragsende.

Retirement Cover

Ihr Kunde scheidet regulär oder aus gesundheitlichen Gründen aus dem Unternehmen aus oder geht in den wohlverdienten Ruhestand? Ist der D&O-Vertrag inzwischen gekündigt und die Versicherungssumme womöglich bereits durch einen anderen Manager aufgebraucht, kann es schlagartig vorbei sein mit dem sorgenfreien Ruhestand.


Die Lösung: Das Retirement Cover garantiert 20% der im Jahr des Ausscheidens unverbrauchten Versicherungssumme, mindestens aber 250.000,- EUR, um sich gegen Ansprüche, ob berechtigt oder nicht, zur Wehr setzen zu können.

Kontakt zu unserem Team: haftpflicht@ruv.at oder unter +43 1 810 5333 502.

Autor/in

S. Hartig

Juli 2024

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