Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.5 – R+V Österreich
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R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.5

Rückwärtsdeckungen sind oft beschränkt, beispielsweise auf einen bestimmten Zeitraum vor Vertragsbeginn. Außerdem kann es Ausschlüsse geben, zum Beispiel für bekannte oder gemeldete Schäden. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit dem neuen Versicherer zu besprechen, um den Umfang der rückwirkenden Deckung zu klären.

Irrtum Nr.5: “Wenn ich zu einem anderen D&O-Versicherer wechsle, habe ich rückwirkend Versicherungsschutz.”

Pflichtverletzungen von Organmitgliedern liegen häufig Jahre zurück und werden dann auch erst spät erkannt. Gerade in einer Krisensituation oder beim Wechsel von Entscheidungsträgern schaut man aber gerne genauer hin, ob eventuelle Schadenersatzansprüche bestehen. Für die D&O-Versicherung ist das „Claims made“-Prinzip von den Gerichten anerkannt: Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die während der Versicherungsdauer des aktuellen Vertrages erhoben werden. Was aber gilt bei Verstößen, die womöglich Jahre zurückliegen, in die Laufzeit eines Vorvertrages fallen, aber jetzt erst geltend gemacht werden.

Schadenbeispiel

Ein angestellter Geschäftsführer schafft im Jahr 2015 einen überteuerten Maschinenpark an, weil er keinen Marktvergleich durchführt (Verstoß). Im Jahr 2016 wechselt der Betrieb mit seiner D&O-Versicherung zu einem günstigeren Versicherer. Im Rahmen einer internen Revision im Jahr 2017 fällt dieser Verstoß auf. Der Geschäftsführer wird von dem Unternehmen auf Schadenersatz in Höhe der vermeidbaren Mehrkosten in Anspruch genommen. Der frühere Versicherer leistet nicht, weil kein aktueller Vertrag mehr besteht. Der neue Versicherer leistet nicht, weil der Verstoß in den Zeitraum eines Vorvertrages fällt.

R+V Highlight

Zeitlich unbegrenzte, beitragsfreie Rückwärtsversicherung

Ihr Kunde kann nicht wissen, ob seine Entscheidungen vor Beginn des Versicherungsvertrages in Zukunft zu berechtigten Ansprüchen führen werden. Um Deckungslücken und unangenehme Streitigkeiten zu vermeiden, bietet R+V eine Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung. Das gilt selbstverständlich auch bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.

Kontakt zu unserem Team: haftpflicht@ruv.at oder unter +43 1 810 5333 502.

Autor/in

S. Hartig

Juni 2024

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