Schadenbeispiel
Ein angestellter Geschäftsführer schafft im Jahr 2015 einen überteuerten Maschinenpark an, weil er keinen Marktvergleich durchführt (Verstoß). Im Jahr 2016 wechselt der Betrieb mit seiner D&O-Versicherung zu einem günstigeren Versicherer. Im Rahmen einer internen Revision im Jahr 2017 fällt dieser Verstoß auf. Der Geschäftsführer wird von dem Unternehmen auf Schadenersatz in Höhe der vermeidbaren Mehrkosten in Anspruch genommen. Der frühere Versicherer leistet nicht, weil kein aktueller Vertrag mehr besteht. Der neue Versicherer leistet nicht, weil der Verstoß in den Zeitraum eines Vorvertrages fällt.