Schadenbeispiel
In einer Baufirma arbeiten zwei gleichberechtigte angestellte Geschäftsführer. Der erste kümmert sich hauptsächlich um die Arbeiten auf den Baustellen, der zweite um die Verwaltung. Als die Firma in Zahlungsschwierigkeiten gerät, werden die Löhne und Versicherungsbeiträge zunächst weitergezahlt. Die Mehrwertsteuer hingegen wird über mehrere Monate nicht korrekt an das Finanzamt abgeführt. Als das Versäumnis publik wird, wird der zuständige Geschäftsführer entlassen und die Firma gerät in Insolvenz. Weil nun bei der Baufirma nichts mehr zu holen ist, nimmt das Finanzamt beide Geschäftsführer wegen der ausstehenden Steuerschulden in Anspruch – persönlich und gesamtschuldnerisch. Die zwischen den beiden Geschäftsführern vereinbarte Teilung der Aufgabenbereiche ist hierfür nicht relevant. Vor Gericht streiten die beiden Geschäftsführer darüber hinaus mit dem Insolvenzverwalter um die jeweilige Verantwortlichkeit und die Höhe des Schadens.