Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.2 – R+V Österreich
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R+V-Faktencheck für Geschäftsführer und Vereinsvorstände: Irrtum Nr.2

Eine weitere oft gestellte Frage als Geschäftsführer: Ist meine Haftung durch eine GmbH nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt? Wir klären auf – Irrtum Nr. 2, dem Manager unterliegen.

Irrtum Nr.2: “Durch die Rechtsform der GmbH ist meine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.”

Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH sind oft ein und dieselbe Person. Tatsächlich schützt die GmbH den Gesellschafter vor den Ansprüchen von außen. Folgender Umstand ist Ihrem Kunden jedoch möglicherweise unbekannt:
Trotz der beschränkten Haftung auf das Gesellschaftsvermögen bleibt er in seiner Funktion als Geschäftsführer vollkommen „ungeschützt“. Selbst eine Haftungsfreistellung in seinem Anstellungsvertrag als Geschäftsführer wirkt sich
nicht unmittelbar gegenüber einem geschädigten Dritten aus. Warum nicht? So widersprüchlich es klingt: Solche Vereinbarungen dürfen nicht zulasten Dritter gehen.

Schadenbeispiel

Der Mitinhaber und Mitgeschäftsführer einer Schlosserei hat nach harten Verhandlungen einen Großauftrag an Land gezogen. Ausschlaggebend waren die langjährige Geschäftsbeziehung und die Zusage, auch diesen Auftrag korrekt abwickeln zu können. Durch einen hohen Krankenstand in der Belegschaft kann der Auftrag erst verspätet ausgeführt werden. Der erboste Auftraggeber teilt in einem Telefonat mit, er werde sich den Umsatzausfall in sechsstelliger Höhe wiederholen – entweder von der GmbH oder dem Geschäftsführer.

R+V Highlight

Abwehrschutz auch vor tatsächlicher Inanspruchnahme

Hat Ihr Kunde die berechtigte Befürchtung, aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer in Anspruch genommen zu werden? Möchte er sich im „Fall eines Falles“ rechtzeitig absichern, anwaltlichen Rat einholen, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zurate ziehen? Wir unterstützen Sie und Ihren Kunden mit unseren Experten schon vor Eintritt eines Schadenfalls mit kompetenter Hilfe.

Kontakt zu unserem Team: haftpflicht@ruv.at oder unter +43 1 810 5333 502.

Autor/in

S. Hartig

Mai 2024

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