Schadenbeispiel
Der Geschäftsführer der Security-GmbH stellt aufgrund eines Engpasses einen neuen Mitarbeiter ohne polizeiliches Führungszeugnis ein. Dieser hatte glaubhaft versichert, er werde es kurzfristig nachreichen.
Der Mitarbeiter ist bereits wegen Diebstahls vorbestraft und stiehlt in den nächsten Wochen bei Wachgängen auf dem Betriebsgelände einer Dreherei Spezialwerkzeug im Wert von über 300.000 EUR. Er „taucht unter“ und setzt sich ins Ausland ab.
Die bestohlene Dreherei möchte nun den Geschäftsführer der SecurityGmbH dafür haftbar machen.