NEU: R+V schließt nun auch Prokuristen, gewerberechtliche Geschäftsführer und leitende Angestellte ohne maßgeblichem Einfluss auf die kaufmännische Geschäftsführung eigens ein.
Immer wieder stellt sich die Frage nach dem Haftungsausmaß von gewerberechtlichen Geschäftsführern, leitenden Angestellten und etwa Datenschutz- oder Compliance Beauftragten. Auch Abteilungsleiter haben oft einen großen Pflichtenkreis. Man denke beispielsweise an Personen, unter deren Leitung der gesamte Einkauf eines Unternehmens steht.
Rest-Haftungsrisiko: Warum gewerberechtliche Geschäftsführer und leitende Angestellte trotzdem einen persönlichen D&O Schutz von R+V brauchen!
Obwohl diese leitenden Angestellten Mitglieder des Managementboards sind
und meist auch Budgetverantwortung haben, sind sie arbeitsrechtlich als Dienstnehmer zu werten. Sie kommen zwar in den
Genuss der Haftungsprivilegierung nach dem DHG, ein Restrisiko bleibt dennoch,
zumal die Mäßigung des Schadenersatzanspruches dem Gericht obliegt – und wie
diese dann entscheiden, ist schwer vorhersehbar! Dies bedeutet eine
Einschränkung der finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, der Verfahrenskosten
schon vorstrecken muss und gleichzeitig vielleicht auch seinen Job gefährdet
sieht.
Rechtsschutz-
& Befriedigungsfunktion
Außerdem ist ein wichtiger Aspekt der Haftpflichtversicherung die Abwehrfunktion,
die wie ein Rechtsschutz funktioniert: Wird der Versicherungsnehmer geklagt,
weil der Vorwurf im Raum steht, als faktischer Geschäftsführer tätig gewesen zu
sein, und er diese aber tatsächlich nicht übernommen hatte, dann bietet die
D&O-Versicherung von R+V umfassenden Kostenschutz für die Abwehr solch unberechtigter
Ansprüche.
Mit der persönlichen D&O für Führungskräfte, gewerberechtliche
Geschäftsführer und verantwortliche Beauftragte bleibt der Versicherungsnehmer
in einer Zeit, in der finanzielle Ressourcen geschont bleiben sollen, auf der
sicheren Seite. Denn R+V übernimmt die Kosten der Vertretung durch den
Rechtsanwalt, dem der Versicherungsnehmer sein Vertrauen schenkt.
Schlussendlich, sollte das Verfahren so ausfallen, dass der Versicherungsnehmer zahlungspflichtig ist, leistet die Versicherung natürlich auch die Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen.
Highlights der persönlichen D&O von R+V
- Deckung auf
Verstoßbasis
- Versicherungsnehmer
und versicherte Person ist der jeweilige Geschäftsführer, Vorstand,
Aufsichtsrat persönlich
- unbegrenzte und
unverfallbare Nachmeldefrist
- Innenansprüche und
Außenansprüche mitversichert
- Abschluss schnell
und einfach über den R+V-Online-Tarifrechner
samt Deckungsbestätigung für Versicherungssummen bis EUR 1 Mio.
- dabei sind
nur 6 Antragsfragen zu beantworten, keine Geschäftsberichte nötig!
Relaunch des D&O-Tarifrechners
Mit dem erneuerten R+V-Tarifrechner wird es für Makler noch einfacher, die passende D&O-Lösung zu finden, online zu berechnen und bei Bedarf auch gleich in Deckung zu geben. Dabei bleibt es weiterhin möglich, das PDF-Angebot runterzuladen und zum Kundengespräch mitzunehmen.
Neu ist ein eigenes Modul für leitende Angestellte, gewerberechtliche Geschäftsführer, Datenschutz- und Compliance Beauftragte. Damit kann auch explizit dieser Personenkreis einfach versichert werden.
Haben Sie nähere
Fragen? – Wir sind für Sie da!
Das R+V-Team berät Sie gerne telefonisch unter +43 1 810 5333 502 oder
per E-Mail (Haftpflicht@ruv.at). Die
Ansprechpartner sowie weitere Informationen finden Sie auch online unter www.ruv.at.