Übersicht aller Gutachten zur Drohnenversicherung
Bei unserem Partner AIR&MORE finden Sie eine aktualisierte Übersicht mit allen existierenden Gutachten zur Drohnenversicherung. Informieren Sie sich und seien Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
R+V Drohnenversicherung: Mit der Haftpflichtversicherung für Drohnen in Österreich durchstarten!
Mit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung werden alle Drohnen mit Kamera vollständig vom Luftfahrtgesetz erfasst. Als Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS) unterliegen Multikopter und Flugmodelle deshalb in Österreich einer strengen Versicherungspflicht, wobei sich Drohnen-Betreiber auch behördlich registrieren müssen. Mehr zu den Themen Drohnenführerschein, Drohnen Gesetz und Drohnen Klassen sowie zu unserem exklusiven Partner für Drohnenversicherungen – AIR&MORE finden Sie auf den folgenden Seiten.
Seit Inkrafttreten der EU Drohnenverordnung per 1. Jänner 2021 müssen sich Betreiber von Unbemannten Luftfahrzeug-Systemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) behördlich registrieren. Diese sogenannte Drohnen Registrierung wird in Österreich von der Austro Control über das Online Portal Dronespace angeboten und betrifft folgende unbemannten Fluggeräte:
Die Registrierung für Drohnen-Betreiber der OPEN Kategorie kostet in Österreich ca. EUR 33 und erfolgt nicht pro Drohne, sondern pro Drohnen-Betreiber (UAS Operator). Ein Drohnen-Betreiber kann eine natürliche oder juristische Person mit einem Mindestalter von 18 Jahren sein. Dabei gilt diese Online Registrierung für die Dauer von drei Jahren und muss danach wieder erneuert werden. Die hierauf von der Luftfahrtbehörde ausgestellte Drohnen Registrierungsnummer müssen UAS Betreiber dann auf allen ihren unbemannten Luftfahrzeugen gut sichtbar anbringen. Im Zuge der verpflichtenden Registrierung für Drohnen-Betreiber müssen diese auch bereits eine Polizzennummer einer dem Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnen Haftpflichtversicherung angeben. Bei AIR&MORE, unserem Partner für die Drohnenversicherung in Österreich, erhalten Sie Ihre gültige Polizzennummer binnen 24 Stunden digital zugestellt.
Mit der Abfrage einer Polizzennummer im Zuge der verpflichtenden Drohnen Registrierung für UAS Betreiber erinnert die Austro Control an die gesetzlich verankerte Versicherungspflicht für Drohnen: „Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein.“ (Quelle: dronespace.at, Austro Control) Dabei haften UAS Betreiber selbst für den Abschluss einer dem Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnenversicherung. Diese Selbstverantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Versicherungsbestimmungen für UAS ist auch im Luftfahrtgesetz verankert: “Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.”
(Österreichisches Luftfahrtgesetz § 24j Abs. 3)
Tipp: Wo “Drohnen Versicherung” drauf steht, ist nicht immer eine gültige Drohnenversicherung drinnen. Ergo ist es nicht nur für Drohnen-Betreiber, sondern auch für deren Berater wichtig zu wissen, über welche Pflicht-Voraussetzungen Drohnen Versicherungen verfügen müssen!
Wie der oben zitierte Gesetzestext andeutet, muss immer das konkrete unbemannte Luftfahrzeug, also das Gerät selbst versichert sein. In einer dem Luftfahrtgesetz entsprechenden Drohnenversicherung für Österreich versichert man also nicht den Drohnen-Betreiber oder den Drohnenpiloten (Fernpilot) als Person, sondern immer die konkrete Drohne als Gefahrengegenstand. Analog zur Versicherung eines Autos (Kfz) braucht man deshalb auch bei unbemannten Luftfahrzeugen (uLFZ) zwingend die individuellen Gerätedaten in der Versicherungspolizze. Bei Drohnen erfassen Versicherungen diesbezüglich die Daten des Herstellers, der Drohnen Seriennummer und das maximale Abfluggewicht (MTOM) des Kopters. Bei AIR&MORE finden Sie detaillierte Informationen zu Österreichs erstem Rechtsgutachten zu den Pflichtvoraussetzungen für Drohnen Versicherungen auch als PDF Download.
Dazu passend können Sie hier die Gründe nachlesen, warum man Drohnen nicht im Modellflug-Club versichern kann.
Auf der Website des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) finden Sie zusätzliche Informationen zur Auswahl der richtigen Drohnenversicherung.
Muss die Versicherung meiner Drohne spezifische Gerätedaten beinhalten?
Ja, eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss die spezifischen Gerätedaten der Drohne – Modell, Seriennummer, Gewicht etc. – inkludieren. Für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) ist eine gerätebezogene Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzliche Pflicht. (Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, KFV)
Da die Haftung für die Auswahl der richtigen Drohnenversicherung beim Drohnen-Betreiber bleibt, können diesem insbesondere Versicherungsangebote aus dem Ausland zum Verhängnis werden. Schließlich richten sich diese Anbieter oft nicht nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz und den damit verbundenen Versicherungspflichten für Drohnen. Das führt dazu, dass vor allem über das Internet auch personenbezogene Versicherungen für UAS Betreiber oder für Drohnen Fernpiloten angeboten werden. Wer sich guten Glaubens mit so einer nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz entsprechenden Versicherung bei der Austro Control registriert, begeht nicht nur eine Verwaltungsübertretung (siehe auch Drohnen Strafen). Er oder Sie riskiert auch gefährliche Deckungslücken im Schadensfall. Schließlich erlischt eine lediglich personenbezogene Versicherungsdeckung für Drohnen-Betreiber oder Drohnenpiloten schon dann, wenn zum Beispiel der versicherte Vater seinem (nicht versicherten) Sohn die Drohne zu Übungszwecken zur Verfügung stellt. Käme es infolge nicht nur zu Sachschäden, sondern gar zu Personenschäden, stünde immerhin die finanzielle Existenz des Drohnen-Betreibers auf dem Spiel. Hier finden Sie weitere Informationen zu Drohnen Crashtests, zu Gefahren und Risiken durch Drohnen sowie gesammelte Berichte über Drohnen Unfälle.
Achtung: Fliegen ohne Drohnenversicherung und Austro Control Registrierung ist strafbar!
Bei Inbetriebnahme eines uLFZ ohne Drohnen-Haftpflichtversicherung oder ohne gültige Registrierung als Drohnen-Betreiber bei der Austro Control drohen massive Geldstrafen von bis zu EUR 22.000 gemäß § 169 LFG! Der Gesetzgeber spricht auch von bis zu sechswöchigen Freiheitsstrafen. Daher ist es ratsam, sich vorab richtig zu informieren!
Kamera Drohnen unterliegen als unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS) gesetzlich der Versicherungspflicht. Sprich, das UAS als Gefahrengegenstand benötigt Deckung durch eine Drittschadens-Pflicht-Haftpflichtversicherung, die dem Luftfahrtgesetz entspricht: „Der Drohnen Betreiber haftet für Schäden. Paragraph 148 des Luftfahrtgesetzes normiert hier eine sondergesetzliche Gefährdungshaftung für Luftfahrzeuge.“ (Dr. Kathrin Stiebellehner, Johannes Kepler Universität Linz, JKU)
Nach Unfällen mit Drohnen, die eine Sachbeschädigung, eine Körperverletzung oder gar den Tod eines anderen Menschen zur Folge haben, ist der Drohnen-Betreiber also haftbar – und zwar unabhängig von seinem persönlichen Verschulden. Aus diesem Grund muss eine echte Drohnen Haftpflichtversicherung, analog zu einer Kfz Haftpflichtversicherung, immer auch das Kriterium einer Gefährdungshaftung erfüllen. Nur so kann man gewährleisten, dass Geschädigte oder Hinterbliebene auch entschädigt werden.
Der Umstand, dass für den Drohnen-Betrieb eine, vom persönlichen Verschulden unabhängige, Gefährdungshaftung besteht, erklärt auch, warum herkömmliche Haftpflichtversicherungen für Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (UAS) nicht genügen. Schließlich leisten Private Haftpflichtversicherungen, wie sie etwa auch in Haushaltsversicherungen angeboten werden, nur bei konkretem Verschulden. Käme es also aufgrund eines plötzlich auftretenden Windstoßes zu einem Drohnenunfall mit Folgeschaden, so könnte die Private Haftpflichtversicherung hier auf höhere Gewalt plädieren. Damit wäre dann zwar der Versicherungsnehmer von seinem persönlichen Verschulden befreit, zugleich aber auch die Versicherung leistungsfrei. Dennoch würde aber gemäß Paragraph 148 des Luftfahrtgesetzes immer noch der Drohnen-Betreiber persönlich für den Schaden haftbar gemacht! Im Falle einer Körperverletzung (Personenschaden) könnte dies sogar den finanziellen Ruin für den Drohnen-Betreiber bedeuten. Um nun dieses wichtige Kriterium einer Gefährdungshaftung zu wahren ist für „Drohnen eine den Regelungen des Luftfahrtbetriebs entsprechende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich.“
(Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, KfV)
Reicht meine Haushaltsversicherung aus?
Nein, die reguläre Haushaltsversicherung reicht für den Einsatz registrierungspflichtiger Drohnen nicht aus. Eine spezielle Luftfahrtversicherung muss abgeschlossen werden. Auf der Website des Kuratoriums für Verkehrssicherheit finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Tipp: Bei unserem Partner für Drohnenversicherungen AIR&MORE finden Sie noch mehr Gründe, warum man Drohnen nicht in Privaten Haftpflichtversicherungen versichern kann und warum eine reine Verschuldenshaftung bei Drohnen nicht genügt.
Drohnen unterliegen also dem Luftfahrtgesetz, weshalb für sie spezielle Luftfahrt Haftpflichtversicherungen vorgesehen sind. Wie in der Luftfahrt allgemein üblich, müssen die entsprechenden Versicherungspolizzen sogenannte Sonderziehungsrechte explizit ausweisen. Diese Sonderziehungsrechte bilden eine vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgelegte Währung zum Ausgleich von Schwankungen zwischen Währungen. Dabei werden Sonderziehungsrechte in Versicherungsbestätigungen oft mit SZR beziehungsweise auch mit SDR für „Special Drawing Rights“ abgekürzt. Im Falle nun von unbemannten Luftfahrzeugen gilt eine Mindest Versicherungssumme von 750.000 SZR. Diese muss bei Drohnenversicherungen in der Polizze als solche ersichtlich sein. Eine ledigliche Deckungssumme in Euro genügt bei Drohnen Versicherungen in Österreich jedoch nicht. „Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss mindestens 750.000 SZR betragen.“ (Quelle: dronespace.at, Austro Control). Diese verpflichtenden 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) für Drohnen sind ein weiterer Grund, warum man Drohnen nicht in Privaten Haftpflichtversicherungen versichern kann.
Drohnen Versicherungen müssen also als Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen konzipiert sein und eine Gefährdungshaftung übernehmen. Darüber hinaus muss eine konkrete Drohne mit deren Gerätedaten in der Polizze genannt sein. (Dies gilt bei einer Deckungssumme von mindestens 750.000 SZR) Darüber hinaus muss eine Versicherungssumme in Euro von mindestens € 1.000.000 für Personenschäden und Sachschäden zur Verfügung stehen. Da aber gerade im Fall möglicher Körperverletzungen hohe Schadensersatzforderungen drohen, empfehlen seriöse Berater stets höhere Deckungssummen. Da Drohnen schließlich auch gerne auf Reisen mit ins Ausland genommen werden, brauchen dem Luftfahrtgesetz entsprechende Drohnen-Haftpflichtversicherungen immer auch eine zumindest EU-weite Deckung. Dazu passend finden Sie unter folgenden Links noch Wissenswertes zu den Themen Drohnen im Urlaub, zu Verletzungen durch Drohnen sowie zur Bemessung einer adäquaten Luftfahrthaftpflicht Versicherungssumme für Drohnen.
R+V bietet über die gesetzlichen Versicherungspflichten für Drohnen hinaus noch eine zusätzliche Deckung für reine Vermögensschäden durch Abstürze von UAS. Im Unterschied zu sogenannten „abgeleiteten“ Vermögensschäden beziehungsweise abgeleiteten Ausfallschäden sind damit auch Vermögensschäden ohne verursachenden Sachschaden oder Personenschaden mitversichert. So kann zum Beispiel eine Drohne in einem großen Weizenfeld abstürzen und danach nicht mehr auffindbar sein. Dadurch käme es zwar noch zu keinem Sach- oder gar Personenschaden. Da hier aber die Gefahr einer Beschädigung des Mähdreschers durch den vermissten Kopter bestünde, kann dieser Drohnen-Absturz dennoch dazu führen, dass die Ernte nicht eingeholt werden kann. In diesem Fall würde der damit verbundene Ernteausfall einen reinen Vermögensschaden bzw. reinen Ausfallschaden für den betroffenen Landwirt bedeuten. Um auch derartige Drohnen Risiken abzusichern, stellt die R+V in ihrer Drohnen Haftpflichtversicherung generell 1 Million EUR als Deckungssumme für reine Vermögensschäden bereit. Hier finden Sie weiterführende Infos über reine Vermögensschäden durch Drohnen.
Drohnen bezeichnet man im Volksmund gerne auch als sogenannte „fliegende Augen“. Dazu passend erlaubt die erste umfassende Drohnen Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit folgendes Fazit: „Die Bevölkerung fürchtet sich vor allem um ihre Privatsphäre.“ (Dr. Armin Kaltenegger, Kuratorium für Verkehrssicherheit, KFV) Sprich, Herr und Frau Österreicher nennen in dieser Drohnen Studie in erster Linie folgende Gefahren durch Drohnen:
Dabei steht die zugleich mit den „fliegenden Augen“ steigende Zahl von Schadensersatzforderungen nach Verletzungen derartiger Persönlichkeitsrechte einer klaffenden Deckungslücke gegenüber. Denn Verletzungen der Privatsphäre gelten in Österreich weder als Personenschäden noch als Sachschäden. Auch lässt eine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts keine Definition als “reiner Vermögensschaden” zu, da eben kein Vermögen direkt davon betroffen ist. Die österreichische Rechtsprechung definiert nämlich Verletzungen von Persönlichkeitsrechten als so genannte „Immaterielle Schäden“ an Unbeteiligten Personen. Scheint also die Deckung für derartige Immaterielle Schäden in den Versicherungsbedingungen einer Drohnen Haftpflichtversicherung nicht auf, sind auch Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen nicht gedeckt! Es müssen nicht erst Drohnen-Aufnahmen in Form von Fotos oder Videos getätigt werden, oft genügt schon die bloße Gefahr einer Privatsphären-Verletzung. Sprich, schon die gefühlte Belästigung durch eine Drohne kann schon in einer Schadenersatz Forderung münden.
In Rücksichtnahme auch auf die in Österreich geltende Rechtsprechung sowie die Ergebnisse der KFV Drohnen Studie hat hier die AIR&MORE OG den einzigartigen Pilot Privacy Shield für Drohnenpiloten entwickelt. Mit diesem verfügen Benützer von UAS über einen echten Schutzschild nach ungewollten Verletzungen der Privatsphäre durch Drohnen Einsätze, wobei hier immaterielle Schäden definitiv mit eingeschlossen sind. Darüber hinaus deckt die R+V Drohnen Haftpflichtversicherung über den AIR&MORE Privacy Shield zusätzlich auch Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzrechten, Namensrechten, Urheberrechten, Markenrechten sowie weiteren gewerblichen Schutzrechten ab. Da sich derartige Vermögensschäden Dritter insbesondere aus der Publikation von Foto- oder Filmaufnahmen ergeben können, wird diese Deckung vor allem gewerblichen Drohnenpiloten empfohlen.
Aus Sicht eines Risikoträgers besteht ein Unterschied, ob man lediglich die rein private oder auch die gewerbliche Nutzung einer Drohne versichert. Denn: Wird ein Gefahrengegenstand nicht rein als Hobby, sondern auch zu kommerziellen bzw. gewerblichen Zwecken eingesetzt, fallen im Leistungsfall die Schadenersatzforderungen erfahrungsgemäß höher aus. Dazu passend finden sich insbesondere im noch relativ jungen Segment der Luftfahrthaftpflicht Versicherungen für Drohnen zwar einige Anbieter von Versicherungen für die private Nutzung von UAS. Sucht man hingegen nach Tarifen mit Deckung für die kommerzielle Nutzung, findet man gerade in Österreich nur wenige Institute, die eine Haftung für den gewerblichen Drohnen Betrieb übernehmen.
Dabei kommt es der R+V Versicherung zu Gute, dass wir gerade im Segment der Luftfahrt Haftpflichtversicherung auf eine Jahrzehnte währende Erfahrung und als Risikoträger auf einen soliden Deckungsstock zurückgreifen können. Diese und weitere Gründe erlauben es uns, über unseren Partner AIR&MORE Drohnenversicherungen bis zu einer Deckungssumme von EUR 10 Millionen anzubieten. Darüber hinaus kann man über die Experten in Tirol auch Angebote betreffend Versicherungen für die SPECIFIC Category gemäß EU Drohnenverordnung anfordern. Dazu gehören auch Versicherungen für Drohnen Einsätze außerhalb der direkten Sichtlinie (BVLOS).
Tipp: Gerade beim gewerblichen Einsatz von Kamera-Drohnen kann es leicht passieren, dass man ungewollt ein Persönlichkeitsrecht verletzt. Darüber hinaus drohen gerade kommerziellen Drohnen-Nutzern noch höhere Schadensersatzforderungen bei versehentlichen Verletzungen von Urheberrechten oder Markenrechten. Deshalb empfehlen wir insbesondere gewerblichen Drohnenpiloten den AIR&MORE Privacy Shield.
Dass das Engagement der R+V Versicherung nicht einfach bei privaten und gewerblichen Drohnen Aufnahmen Halt macht, beweisen auch diverse Sondertarife bei Versicherungen für UAS. Dazu gehört insbesondere eine spezielle BOS Drohnen Versicherung für Feuerwehr Einsätze, die unser Partner AIR&MORE exklusiv mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) entwickelte. Dabei steht diese Drohnen Haftpflichtversicherung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) explizit allen Feuerwehr Organisationen in Österreich zur Verfügung. Dazu gehören neben allen freiwilligen Feuerwehren auch alle Berufsfeuerwehren und betrieblichen Feuerwehr-Organisationen in Österreich.
Hier finden Sie mehr Infos zur speziellen Feuerwehr Drohnen Versicherung, zu Feuerwehr Drohnen im Blaulicht Einsatz sowie zu BOS Einsatz Drohnen.
Mit fortschreitender Miniaturisierung der Elektronik von UAS geht auch eine zunehmende Nutzung von Mini Drohnen einher. Dabei kommen derartige Drohnen unter 250 g Abfluggewicht (MTOM) nicht nur bei privaten, sondern insbesondere auch bei gewerblichen Drohnenpiloten verstärkt zum Einsatz. Schließlich sind derartige Mini Quadrokopter
Da aber auch Mini Quadrocopter schon aufgrund ihrer Kameras über Sensoren verfügen, mit denen man personenbezogene Daten aufnehmen kann, fallen diese vollständig unter die EU Drohnenverordnung und damit auch unter die Versicherungspflicht für Drohnen, die ihrerseits wiederum im österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG §24j) geregelt ist. Um dem wachsenden Trend hin zu Mini Drohnen gerecht zu werden, hat das Team von AIR&MORE eine spezielle Haftpflicht Versicherung für Mini Drohnen konzipiert. Dabei erhalten Betreiber von Mini Quadrokoptern wieder eine dem Luftfahrtgesetz entsprechende Deckung zu einer ermäßigten Prämie.
Bei AIR&MORE finden Sie Wissenswertes zur speziellen Mini Drohnen Versicherung sowie zu Drohnen unter 250 Gramm und einen eigenen Mini Drohnen Blog.
Ein Drohnen Betreiber ist gesetzlich gesehen der „Halter“ eines Unbemannten Luftfahrzeug Systems (UAS). Ihn trifft die Pflicht zum Abschluss einer dem Luftfahrtgesetz entsprechenden gerätebezogenen Drohnenversicherung sowie die verpflichtende personenbezogene Registrierung für Drohnen Betreiber. Davon zu unterscheiden ist der Drohnenpilot, der auch einen entsprechenden Kenntnisnachweis (Drohnenführerschein) zu erbringen hat. Dieser Steuerer eines UAS muss nur mindestens 16 Jahre alt sein und wird in der Fachsprache auch als Fernpilot (Remote Pilot) bezeichnet. Auch wenn es sich in der Praxis oft um ein und dieselbe Person handelt, müssen der Drohnenpilot bzw. Fernpilot und der Drohnen Betreiber nicht zwingend ident sein. Gerade bei Firmen, registriert sich zumeist das Unternehmen als Drohnen Betreiber, wobei die einzelnen Mitarbeiter ihrerseits dann als Drohnenpiloten ein oder mehrere Kopter der Firma steuern. Dazu vergleichbar kann z. B. auch ein Elternteil eine Drohnenversicherung abschließen und sich als Drohnenbetreiber registrieren, die Steuerung des UAS könnte aber bei der Tochter oder dem Sohn verbleiben. Diese wären wiederum die Drohnenpiloten und könnten ab dem gesetzlichen Mindestalter von 16 Jahren den vorgeschriebenen Drohnenführerschein absolvieren. Der sogenannte „kleine Drohnenführerschein“ ist in Österreich kostenlos und kann online bei der Austro Control in deren Dronespace Portal absolviert werden. Der kleine Drohnenführerschein für Österreich umfasst bei der online Wissensüberprüfung insgesamt 40 Multiple-Choice Fragen und gilt für Drohnen in der Kategorie OPEN (Unterkategorien A1, A2, A3) gemäß EU Drohnenverordnung. Dabei ist dieser Kompetenznachweis für Drohnenpiloten für alle Drohnen ab 250 Gramm Abflugmasse (MTOM) verpflichtend.
Bei Drohnen unter 250 Gramm besteht für Drohnenpiloten keine Pflicht, eine Drohnenführerschein Prüfung zu absolvieren. Dies mag sicher ein weiterer Grund dafür sein, dass viele Hersteller auch Mini Drohnen mit genau 249 Gramm Abfluggewicht (MTOM) anbieten. Dabei treffen gerade auf derartige Mini UAS folgende gefahrenerhöhende Umstände zu:
Tipp: Wer eine Drohne in Betrieb nimmt, pilotiert ein Unbemanntes Luftfahrzeug System (UAS) und teilt sich den Luftraum mit anderen Verkehrsteilnehmern wie etwa Notarzt Helikoptern. Deshalb empfehlen nicht nur Drohnenkurse und Drohnenversicherungen, sondern immer auch den Drohnenführerschein zu absolvieren, egal wie leicht oder schwer eine Drohne auch sein mag. Den Nachweis über die absolvierte Prüfung müssen Drohnenpiloten dann zusammen mit der Registrierungsbestätigung und der Versicherungspolizze bei jedem Start in Druckversion oder digital am Smartphone mit dabei haben. Wer sich als Fernpilot auf den Drohnenführerschein vorbereiten möchte, findet bei AIR&MORE ausgearbeitete Drohnenführerschein Prüfungsfragen zur Wissensvertiefung.
Betreiber oder Fernpiloten von unbemannten Luftfahrzeugen finden bei unserem Partner für Drohnenversicherungen in Österreich nicht nur den meistgelesenen Drohnen Blog für Österreich. Schließlich stellen die Drohnen-Experten aus Tirol eine Fülle an nützlichen Informationen für den sicheren Betrieb von Multikoptern online zur freien Verfügung. Dazu gehören neben einem umfangreichen Drohnen Glossar insbesondere folgende Themenfelder:
Um darüber hinaus auch eine nachhaltige Nutzung von Drohnen zu fördern, gibt es bei AIR&MORE noch einen eigenen Blog zu Feuerwehr Drohnen und BOS Drohnen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Dazu passend betreiben die Experten aus Tirol auch eine Beitragssammlung zu Rettungsdrohnen für den Blaulicht Einsatz. Da unbemannte Luftfahrtzeuge auch in der Bodenkultur und Forstwirtschaft immer bedeutender werden, finden Sie bei unserem Partner auch einen eigenen Blog zu Agrar Drohnen in der Landwirtschaft sowie Informationen zur Rehkitzrettung mit Drohnen. Und schließlich stellen Multikopter auch auch eine wichtige Schlüsseltechnologie zur Eindämmung des Klimawandels dar. Deshalb finden Sie bei AIR&MORE auch eigene Beitragssammlungen zu Drohnen Inspektionen sowie zum Thema Drohnen und Umweltschutz.
AIR&MORE ist ein nicht wegzudenkender Versicherungsentwickler für die Bereiche Flugsport und Luftfahrt. Dementsprechend präsentierte das Team aus Tirol bereits 2013 die 1. gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung für Österreich. Der Österreichische Marktführer im Segment Luftsport- und Drohnen Versicherungen besticht nicht nur durch seine online Wissensvermittlung, sondern auch durch seinen telefonische Beratung für Kopter Profis und Einsteiger. Dementsprechend führt das direkte Gespräch mit Drohnen Anwendern immer wieder auch zu Innovationen, die AIR&MORE in neue Versicherungstarife einfliessen lässt. Dazu gehört neben der Entwicklung 1. Drohnen Kaskoversicherung und 1. Drohnen Rechtsschutz Versicherung für Österreich auch der Launch des einzigartigen Privacy Shield für Drohnen Piloten. Um die Qualität ihrer Versicherungsprodukte sicherzustellen, greift das Team aus Tirol auf ausgewählte Luftrechtsexperten (Gutachten Drohnenversicherung) zurück. Darüber hinaus pflegt man auch den ständigen Wissensaustausch mit den entsprechenden Ministerien und Luftfahrtbehörden (Austro Control). Dass die Expertise von AIR&MORE auch für andere Player eine wichtige Ressource darstellt, beweisen unter anderem die seit 2017 bestehende Kooperation mit dem ÖAMTC (ÖAMTC Drohnen Schwerpunkt) sowie mit dem österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV Drohnen Studie, Drohnen Crashtests). AIR&MORE ist Mitglied im Österreichischen Drohnenverband. Das Team rund um D. Niederkofler und H. Fischler wird laufend von verschiedensten Interessenvertretungen für Fachvorträge gebucht (AUVA Drohnen Sicherheitskampagne, Blaulicht Konferenz, WKO Drohnen Schwerpunkt). Dabei werden die Experten aus Tirol gerne auch als Interviewpartner in TV und Printmedien herangezogen. Dementsprechend finden Sie hier noch Presseberichte mit und über Airandmore.
Wenn Sie bei R+V weiter lesen wollen, dann finden Sie hier einen eigenen Beitrag zur EU Drohnenverordnung sowie eine Zusammenfassung zu den gesetzlichen Voraussetzungen für Drohnen Versicherungen. Kooperationspartner und Versicherungsmakler finden hier eine R+V Aussendung mit dem Titel Drohnenversicherung: Warum ein vermeintliches Spielzeug versichert sein muss.