Das Plus an Firewall mit der R+V-ITPolizze
Die IT-Branche stellt eine der wichtigsten Wachstumssäulen der Wirtschaft dar.
Mit zunehmendem technologischen Fortschritt wachsen auch die Anforderungen an IT-Unternehmen stetig. Umso wichtiger ist die professionelle Absicherung betrieblicher Haftungsrisiken durch eine passgenaue Versicherungslösung der R+V.
Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche sind bedarfsgerechte, auf die spezifischen Risiken der IT-Dienstleister zugeschnittene Versicherungslösungen gefordert.
Die richtige IT-Haftpflichtversicherung gehört zur professionellen Grundausstattung von IT-Unternehmen und wird mittlerweile auch von Auftraggebern für die Projektvergabe vorausgesetzt.
Die R+V-ITPolizze bietet neben den marktüblichen Deckungsinhalten („Good Local Standard“) folgende Erweiterungen:
Selbstverständlich sind auch nicht IT-spezifische Deckungsinhalte fester Bestandteil der R+V-ITPolizze: z.B. Immobilienklausel, Schlüsselrisiko, Mietsachschäden, erweiterte Privathaftpflicht, Kostenklausel, Vorsorgeversicherung, Cross Liability, Subunternehmer-Klausel, Leitungsschäden, Allmählichkeitsschäden.
Die R+V-ITPolizze bietet Versicherungsschutz für:
Integrierte Vermögensschadendeckung
Ein Webdesigner soll für seinen Kunden eine neue Homepage erstellen. Unter dem Titel „Referenzen“ wird ein Verzeichnis mit bekannten Auftraggebern des Kunden angegeben, versehentlich jedoch auch Firmen einkopiert, mit welchen sein Kunde nie in Vertragsbeziehung stand. Bereits kurze Zeit nach Freischaltung der Homepage erhält der Kunde Abmahnungen und einstweilige Verfügungen. Die hierdurch entstandenen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten verlangt der Kunde vom Webdesigner zurück.
Verletzung von Datenschutzgesetzen und sonstigen Rechten
Der Versicherungsnehmer ist Hersteller für Notebooks unter eigenem Namen. Aufgrund optischer Merkmale klagt ein namhafter Hersteller wegen Verletzung von Urheber- und Patentrechten auf Unterlassung und Schadenersatz aufgrund hoher Identität der Produkte im Erscheinungsbild, sodass der Verbraucher nicht eindeutig differenzieren könne. Hierdurch komme es zu ungerechtfertigten Mehr-Umsätzen beim VN und Umsatzabrieben sowie Imageschäden beim Hersteller wegen der minderwertigen Qualität.
Mitversicherung von Eigenschäden (Vertrauensschaden)
Der Versicherungsnehmer ist als Software-haus tätig; die Tätigkeiten im Konzern sind auf mehrere Tochterunternehmen verteilt. Das Tochterunternehmen A beschäftigt sich nur mit Verwaltungs- und Abrechnungsaufgaben. Alle Konzerntöchter wurden als „Mitversicherte“ in den Versicherungsvertrag eingeschlossen. Ein Mitarbeiter des Tochterunternehmens A weist zwei Zahlungen zu Lasten des Tochterunternehmens B auf sein eigenes Konto an. Im Rahmen der Revision fallen diese fehlerhaften Buchungsvorgänge auf.
Erfüllungsfolgeschäden
Der Versicherungsnehmer wird von einem großen Mobilfunkanbieter beauftragt, eine neue Abrechnungsfunktion (time based billing) zu entwickeln und zu installieren. Trotz des simulierten Echteinsatzes wird eine Fehlkonfiguration nicht bemerkt, die zur Folge hat, dass den Kunden des Mobilfunkanbieters nur ein Teil der tatsächlichen Nutzungsdauer in Rechnung gestellt wird.
Eigene vergebliche Aufwendungen (Option)
Ein Softwarehersteller verliert einen Großauftrag, weil seine Mess-, Steuer-, und Regelsoftware falsch programmiert war. Das entwickelte Programm für die Abfüllanlage einer Brauerei überfüllte die 0,5 l Flaschen mit 0,55 l Bier. Nach mehreren erfolglosen Testabfüllungen tritt die Brauerei vom Vertrag zurück. Die bereits angefallenen Kosten für Reisen zum Auftragsort, Personalkosten für die Programmierung und Anschaffungskosten für eine Spezialsoftware sind über den Eigenschadenbaustein versichert.