Diese Website und die eingebaute Funktionalität benötigt JavaScript und Cookies. SOS bei bestrittenen Forderungen! – R+V Österreich
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SOS bei bestrittenen Forderungen!

Ein Unternehmer erbringt Leistungen für seinen Kunden und stellt eine Rechnung aus. Aber wenn es um die Bezahlung von Rechnungen geht, kommt es leider kundenseitig immer wieder zu Bestreitungen. In einigen Branchen passiert das fast schon standardmäßig. Oft haben diese Bestreitungen nur den Grund, um von eigenen Zahlungsschwierigkeiten abzulenken und vereinbarte Zahlungstermine zu verzögern.


Der Auftragnehmer muss dann zwischen dem Prozessrisiko inkl. den damit verbundenen hohen Anwalts- und Gerichtskosten und dem (teilweisen) Verzicht auf seine Forderungen wählen. Besonders unfair ist dies, wenn es sich beim Auftragnehmer um ein kleines Unternehmen im Vergleich zum Auftraggeber, einem großen Konzern mit eigener Rechtsabteilung, handelt. Hier verzichten kleinere Unternehmer oft gleich auf einen Teil der Forderung und damit ist in vielen Fällen auch schon der Gewinn des Auftrags verloren.

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Bitte nutzen Sie für eine Offertanfrage unseren mobilen Tarifrechner und wenden Sie sich bei Rückfragen an unsere Ansprechpartner in der Warenkreditversicherung.


Der innovative R+V-Tarifrechner ist anwenderfreundlich, verständlich, ortsunabhängig, zeit- und ressourcensparend – und das alles ohne Beraterrisiko für den Vermittler!


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Was ist zu tun?

  • Der Versicherungsnehmer informiert die R+V über eine Nichtzahlung der Forderung und die Bestreitung der Forderung. Nach Zustimmung zur Einschaltung eines Anwalts ersetzt R+V bis zu 50.000 EUR an Anwalts- und Gerichtskosten pro Kunde und Jahr. Das Besondere daran ist -> es gibt keine Streitwertobergrenze!
  • Gewinnt der Versicherungsnehmer, muss ohnehin der Kunde die Kosten übernehmen und darüber hinaus auch noch die nun zurecht bestehenden Forderungen begleichen. Kann er das nicht, greift hier die Basisdeckung aus der Warenkreditversicherung.
  • Verliert der Versicherungsnehmer, verbleibt lediglich ein 20%iger Selbstbehalt beim Versicherungsnehmer.
  • Diese Rechtsverfolgungskostendeckung ist seit Jahren standardmäßig ohne Aufpreis in allen Warenkreditversicherungspolizzen für Abnehmer in Ö und Deutschland inkludiert und hat sich seither schon vielfach bewährt.

Alles in einer Polizze – als einziges Produkt seiner Art umfasst die R+V-ProfiPolizze WKV A plus auch die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten in einer Polizze, wenn der Streit um die Forderungen vor Gericht ausgetragen werden muss.

Ja, Sie haben richtig gelesen. Die R+V lässt den VN auch im Falle einer Forderungsbestreitung nicht im Stich. Somit kann unser VN im Ernstfall ganz gelassen bleiben – dank dem lückenlosen Versicherungsschutz. Langwierige und oft sehr teure Streits vor Gericht sind für den VN keine Belastung mehr.

Autor/in

P. Untersweg

September 2019