Das Team von Air & More, Dominique Niederkofler und Mag. Hannes Fischler, ist Partner von R+V im Bereich Drohnenabsicherung und hat sich bereits 2014 in diesem Bereich spezialisiert. Sie stehen in engem Austausch zu ÖAMTC, BMVIT, Luftfahrtbehörden, sowie renommierten Luftrechtsexperten und geben einen Einblick in die aktuelle Lage.
Die Top
Neuerungen der EU-Drohnenverordnung 2021:
- Alle Kameradrohnen als auch herkömmliche Flugmodelle
(!) gelten ab sofort als “unbemannte
Luftfahrzeugsysteme” (Unmanned Aircraft Systems, UAS)
und fallen damit voll unter das Luftfahrtgesetz (LFG)
- Seit 2021 gilt eine verpflichtende Registrierung für Drohnen Betreiber (UAS
Operator) bei der Austro Control. Diese erfolgt online, ist kostenpflichtig und
ist ab 18 Jahren möglich. Diese sogenannte “Drohnen
Registrierung” ist für 3 Jahre gültig.
- Vor der Drohnen Registrierung braucht man aber schon
die aktive Polizzennummer einer
gesetzeskonformen Drohnen
Haftpflichtversicherung, die Laut Austro Control auch “den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes
entspricht”! Diese Polizzennummer muss schließlich bei der Drohnen
Registrierung angegeben werden. Eine gültige Drohnen Haftpflichtversicherung
gibt’s bei Air&More ab ca. € 55 pro Jahr. Diese muss zumindest 750.000 SZR
umfassen und weitere, dem Pflichtversicherungswesen entsprechende, Kriterien
erfüllen.
- Nach erfolgter
Online-Registrierung erhalten Drohnen Betreiber eine Bestätigung im PDF Format. Auf dieser sind die Polizzennummer der
Drohnen Haftpflichtversicherung als auch die neue Drohnen Registrierungsnummer
amtssigniert dokumentiert. Hier ein Beispiel für eine behördliche Drohnen-Registrierungbestätigung der
Austro Control.
- Seine individuelle Drohnen Registrierungsnummer muss der
Betreiber dann auf allen seinen unbemannten Luftfahrzeugsystemen (Drohnen bzw.
Flugmodellen) anbringen.
- Ab 250 Gramm Startgewicht
eines UAS ist der sogenannte Drohnenführerschein verpflichtend. Je nach
Einsatzgebiet und Klassifizierung einer Drohne sind die Prüfungsfragen zum
sogenannten “Kompetenznachweis für Drohnenpiloten” mehr oder weniger umfassend,
wobei schon die Basis-Variante 40 Multiple-Choice Fragen umfasst. Hier mehr
Infos zum Thema Drohnenführerschein mit Links zu Prüfungsfragen zum Üben für
Ihre Kunden.
- Ab sofort wird in drei unterschiedliche Drohnen-Kategorien
unterschieden: “Open, “Sepcific” und “Certified”. Der Großteil der Kunden
ist der sogenannten „offenen Kategorie“ zugeordnet.
- Seit
2021 sollte es auch bereits ein einheitliche CE-Kennzeichnung für alle neuen Drohnen geben, wobei diese jetzt
schon auf der Verpackung des UAS ersichtlich sein sollte. “Sollte” deshalb, da
bis dato leider noch kein Hersteller diese wichtige Drohnen
CE-Kennzeichnung mitliefert. – Ein Umstand der
aktuell zu sehr vielen Fragen seitens
der Drohnen Betreiber führt. Entscheidet doch die CE-Klasse einer Drohne
darüber, in welcher Drohnen Unterkategorie, sprich, wie nah man an Unbeteiligte
heranfliegen darf. Da aber diese CE-Zertifizierungen noch fehlen und ältere
Drohnen von den Herstellern voraussichtlich nicht nachzertifiziert werden
können, gelten aktuell spezielle Übergangsfristen
in der EU Drohnenverordnung. Hier finden Ihre Kunden auch eine übersichtliche
Tabelle zur Übergangsregelung
der Drohnen Kategorie Open für Drohnen ohne CE-Zertifizierung.
Weitere Neuerungen:
- Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung verschwindet die bisherige Unterscheidung zwischen Kamera-Drohne und “Modellflugzeug”. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen gelten beide als “unbemannte Luftfahrzeugsysteme” (UAS). Sprich, auch herkömmliche Flugmodelle unterliegen ab sofort der Registrierungspflicht, wobei der Betreiber das konkrete Fluggerät auch vorab gemäß dem Luftfahrtgesetz korrekt versichern muss.
- Die EU Drohnenverordnung gilt EU-weit, wobei die Versicherungspflichten für UAS nach wie vor national sehr unterschiedlich geregelt bleiben. Drohnen Versicherungen aus dem Ausland bedürfen deshalb besonderer Prüfung.
Haftungsfalle
Drohnen Haftpflicht:
Schon bisher musste man in Österreich für den Betrieb einer
Drohne entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein.
Denn eine herkömmlichen Privat-Haftpflichtversicherung oder Haushaltsversicherung
reicht bei Drohnen keinesfalls aus. Aus oben genannten Gründen wurden bis dato
auch viele Versicherungen aus dem Ausland von der Österreichischen
Luftfahrtbehörde (Austro Control), da ungenügend, abgelehnt.
Mehr Details dazu im Klicktipp: Drohnen
nicht über Privat-Haftpflichtversicherungen versichern!
Austro Control fällt als Prüfungsinstanz
weg!
Mit der neuen Verordnung muss man zwar im Zuge der Registrierung
als Drohnen Betreiber eine Polizzennummer einer
Versicherung angeben, die “den
Anforderungen des Luftfahrtgesetzes entspricht”, die individuelle Prüfung
des Versicherungsvertrags obliegt aber ab sofort nicht mehr der Behörde,
sondern dem Drohnen Betreiber selbst und damit auch seinem Makler! Dabei
umfasst diese Prüfpflicht in der „Open“-Kategorie immerhin auch die
Versicherungen von Drohnen bis 25 kg Abfluggewicht. Hier ergibt sich dennoch ein Haftungsrisiko für den für den Makler!
Schließlich steht dieser nun u. a. vor folgenden
Fragestellungen:
- Handelt es sich wirklich um eine echte
Luftfahrt-Haftpflichtversicherung inklusive Gefährdungshaftung?
- Umfasst die Drohnen Haftpflichtversicherung für
Personen- oder Sachschäden an unbeteiligten Dritten auch die gesetzlichen
Mindestdeckungssummen?
- Werden 750.000
Sonderziehungsrechte für Drohnen explizit
ausgewiesen?
- Gilt die Versicherung auch EU-weit oder nur in
Österreich?
- Müssen bestehende Verträge meiner Kunden dringend
aktualisiert werden?
Neben den Pflichtbausteinen einer Drohnen Haftpflichtversicherung lohnt es sich
auch, wichtige Zusatzdeckungen zu überprüfen:
Tipp: R+V bietet in exklusiver
Zusammenarbeit mit Air&More umfassende Deckungskonzepte für die Drohnen
Haftpflichtversicherung an. Auch die Neuerungen der EU
Drohnenverordnung 2021 wurden bereits berücksichtigt.
Kunden erhalten bei Air&More Ihre Polizzennummer
für die verpflichtende Drohnen Registrierung binnen 24 Stunden per E-Mail!
Hier finden Sie den praktischen Onlineantrag
zur Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich.
Ansprechpartner & Offertanfragen:
Für inhaltliche Detailfragen zur Drohne und deren Absicherung, sowie bei Offertanfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Spezialisten von Air&More unter: mail@airandmore.at
Alles auf einen Blick:
Hier finden Sie und Ihre Kunden alle Details zur neuen Drohnen Registrierung 2021 >>
“Versicherungspflicht“
Achtung: Für
den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den
Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Die Deckungssumme Ihrer
Versicherung muss mindestens 750.000 SZR betragen. Bitte beachten Sie, dass die
Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern ev. andere Voraussetzungen
erfüllen muss.” (Quelle: Austro Control, 2021)