R+V belohnt Kunden bei Schadenfreiheit in der Warenkreditversicherung mit hohen Rückvergütungen. Nutzen Sie dieses Highlight als Vermittler bei Ihrer Kundenansprache, denn die Rückvergütung ist ein guter Anlass, das Thema Absicherung von Kundenforderungen wieder einmal anzusprechen. Der Versicherungsschutz des Unternehmens wird dadurch optimiert und unsere Kunden künftig noch besser abgesichert!
Beitragsrückvergütungen kennen Sie vermutlich von vielen Versicherungen für Privatkunden. Die R+V als Spezialversicherer für KMU bietet ebenfalls eine Beitragsrückvergütung in der Warenkreditversicherung – und das ganz ohne Auswirkungen auf Ihre Provision!
Wann wird eine Beitragsrückvergütung gezahlt?
Eine Beitragsrückvergütung wird auf der Grundlage des im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten Jahresnettobeitrags ermittelt. Wesentliche Voraussetzungen sind, dass der Versicherungsvertrag mindestens ein volles Kalenderjahr bestand und R+V im Vorjahr keine Entschädigungsleistung oder Rechtsverfolgungskosten erbrachte.
Bis zu 40 Prozent Rückvergütung
Die Beitragsrückvergütung bei der Warenkreditversicherung der R+V ist gestaffelt – treue Kunden werden mit bis zu 40 % Prämienrückzahlung belohnt! Die Rückvergütung erhöht sich jährlich um 5 bis 10 Prozent, je nach Vertragsdauer. Somit haben auch Sie die Gelegenheit den Versicherungsschutz des Kunden jährlich neu zu evaluieren und den Versicherungsnehmer auf die erfolgte Rückvergütung hinzuweisen.
Bestand der Versicherungsvertrag noch kein volles Kalenderjahr, aber mindestens sechs Monate zum Stichtag 01.01. und wurde keine Entschädigungsleistung erbracht, beträgt die Rückvergütung 5 Prozent.
Auszahlung & Ihre Vorteile als R+V-Vertriebspartner
Bei Schadenfreiheit wird die Rückvergütung an den Kunden jeweils im ersten Quartal des Folgejahres abgerechnet und im April ausgezahlt. Die Besonderheit bei R+V ist es, dass die Rückzahlungen an den Kunden keine Auswirkung auf Ihre Vermittler-Provision haben! Eine win-win-Situation für alle!
Der Anspruch auf Rückvergütung für das abgelaufene Jahr entfällt nachträglich, wenn der Vertrag im Folgejahr vor dem 30.09. endet – unabhängig von dem Rechtsgrund. In diesem Fall ist die Rückvergütung zurückzuzahlen.
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