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Als Geltungsbereich gilt natürlich auch Österreich sowie für österreichische Kunden das in der großen Vielzahl der Fälle verbraucherfreundlichere Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten die österreichischen Regelungen (VVG und/oder Verbraucherschutz) im Einzelfall günstiger sein, müssen diese herangezogen werden. Rechtlich ist dieses Vorgehen durch Europarecht abgesichert (Verordnung EG Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)).