Gewerbe effizient absichern
Von Hoch- und Tiefbaubetrieben, Gerüstbauern, Bauschlossern, Installateuren, Elektrikern, Dachdeckern, Spenglern bis hin zu den Raumausstattern und Tischlern – diese und viele andere Berufsgruppen sind typischerweise an einem Bauvorhaben beteiligt.
In unserer immer schneller werdenden Welt werden die Anforderungen an Unternehmen stetig höher. Daher sollten sich Bauunternehmer und Unternehmen aus dem Baunebengewerbe auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können.
Ihre Vertriebschance – R+V-Deckungshighlights über dem Marktstandard
- Standard-Pauschalversicherungssumme 3 Mio. EUR – höhere Versicherungssummen
möglich!
- Keine Anrechnung von Kosten auf die Versicherungssumme
- Kein genereller Selbstbehalt
- Mangelnebenkosten
- Asbestschäden mit einem Sublimit von EUR 1.000.000,-mitversichert
- Schäden am Gewerk des Subunternehmers mitversichert
- Schäden an hergestellten Sachen(Eigenschadendeckung) mitversichert
Bauhandwerker umfassend absichern: 3 Praxisbeispiele & Versicherungslösungen
Asbestschäden – ein Praxisbeispiel
Ein Bauunternehmer zerstört bei Bauarbeiten aus Unachtsamkeit mit seinem
Bagger eine asbesthaltige Betonmauer. Asbestschäden sind vor allem bei
Altbausanierungen immer noch Thema z.B. wenn schwach verklebtes Asbest an
Wandplatten und Fußbodenbelägen unsachgemäß entfernt wird. Die beschädigte Mauer
muss als Sondermüll entsorgt und die Umgebung großflächig saniert werden. Der
Schaden beträgt rund 30.000 EUR.
In der R+V-Deckung eingeschlossen sind Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden im Zusammenhang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen.
Mitversicherung von Schäden an hergestellten Sachen
Ein Installateur (VN) erneuert die Fußbodenheizung und ist mit Arbeiten
an der Trinkwasserinstallation beauftragt. Nachdem die Fußbodenheizung
abgenommen, übergeben und in Betrieb genommen ist, kommt es durch die Arbeiten
an der Trinkwasserinstallation zu einem Wasserschaden. Dabei wird auch die
Fußbodenheizung beschädigt.
Durch die umfassende Mitversicherung von Schäden an hergestellten Sachen, deckt R+V in diesem Fall auch den Schaden an der Fußbodenheizung.
Marktneuheit im Baubereich: Deckung von Schäden am Gewerk eines Subunternehmers
Der Versicherungsnehmer ist mit der Gartenneugestaltung beauftragt, die Begrenzungsmauer lässt er von einem Subunternehmer erstellen. Nachdem die Arbeiten des Subunternehmers abgeschlossen und abgenommen wurden, bringt ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers die neue Gartenmauer mit der Planiermaschine unabsichtlich zum Einsturz. R+V versichert in diesem Fall Haftpflichtansprüche bei Schäden an den Gewerken oder Sachen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers von einem Subunternehmer erstellt wurden. Auch die daraus resultierenden Vermögensschäden deckt R+V mit 50.000 EUR (2-fach Maximierung) umfassend ab.
Haben Sie nähere Fragen? Wir sind für Sie da! www.ruv.at oder Haftpflicht@ruv.at